
Die Ortsgemeinde Maseltrangen wird gebildet durch die Bürgerinnen und Bürger von Maseltrangen, welche in der politischen Gemeinde Schänis wohnhaft sind. Oberstes Organ ist die Bürgerschaft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. >> Gemeindeordnung
Alle vier Jahre wählt die Bürgerschaft an der Urne den Präsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission. >> Wahlresultate
Die Ortsgemeinde ist zuständig für die Güter, die im Besitz von Maseltrangen sind, so namentlich für
- die Alpen
- den Wald
- den Pachtboden
- das Wasser
Zwei Vertreter/innen des Ortsverwaltungsrates bilden zusammen mit dem Gemeindepräsidenten und einem Mitglied des Gemeinderates den Einbürgerungsrat Maseltrangen.
Die Ortsgemeinde Maseltrangen besitzt die Alpen Fähberg, Unterschössli, Oberhag, Untere Steinegg und Obere Steinegg, die sich alle am Südhang des Ausläufers des Chuemettlers befinden.
Maseltrangen hat grössere Holzvorräte, namentlich der ganze Hügel des Gasterholzes und die Waldungen im Berggebiet.
Pachtboden
Maseltrangen besitzt lediglich 11.20 ha landwirtschaftlicher Pachtboden im Riet. 15 Bauern teilen sich dieses Land. Die Pachtdauer beträgt sechs Jahre.
Maseltrangen bezieht das Wasser von der Wasserversorgung Schänis. Die Geschäfte der Wasserversorgung führt die Wasserkommission.
Der Ortsverwaltungsrat ist das zuständige politische Organ für die Führung der Ortsgemeinde. Der Ortsverwaltungsrat konstituiert sich selber.
Der Aktuar/Schreiber wird vom Ortsverwaltungsrat gewählt und führt die Verwaltung.