Wie gut ist unser Trinkwasser?
Die Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind im eidgenössischen Lebensmittelgesetz beschrieben. Gute Qualität heisst:
- Trinkwasser ist einwandfrei
Vorgeschrieben ist, dass das Trinkwasser einwandfrei bezüglich Geschmack, Geruch und Aussehen sein muss.
- Trinkwasser ist frei von Krankheitskeimen
Das Trinkwasser muss in mikrobiologischer Hinsicht genusstauglich sein. Es muss den festgelegten hygienischen und mikrobiologischen Anforderungen genügen.
- Trinkwasser ist frei von schädlichen Substanzen
Das Trinkwasser muss die festgesetzten, strengen Toleranz- und Grenzwerte für Fremd- und Inhaltsstoffe erfüllen. Es muss in chemischer und physikalischer Hinsicht genusstauglich sein (z.B. keine Rückstände von Antibiotika, Hormonpräparaten etc.).
Am 1. Mai 2004 trat Art. 275d der kantonalen Lebensmittelverordnung nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft. Darin wird festgehalten, dass Konsumentinnen und Konsumenten mindestens einmal jährlich von den Wasserversorgungen oder vom Trinkwasserverteiler umfassend über die Qualität des Trinkwassers informiert werden müssen.
Die Wasserbeziehenden erhalten von von der Wasserversorgung Maseltrangen jeweils im Herbst folgende Hinweise:
- eine allgemeine Information über die chemische und mikrobiologische Qualität des verteilten Trinkwassers. Sollten Qualitätsprobleme aufgetreten sein, werden diese und die von der Wasserkommission getroffenen Massnahmen aufgeführt.
- die Gesamthärte in französischen Härtegraden
- den Nitratgehalt des Wassers
- die Herkunft des Wassers (Quellwasser oder Grundwasser)
- die Behandlung des Wassers (chemisch oder biologisch)
Sollten Fragen auftauchen, steht der Präsident der Wasserkommission, Kari Jud-Tschudi, Acker, 8723 Maseltrangen, Tel. 055 615 25 50 gerne zur Verfügung. Die zuletzt gemessenen Werte können unter Wasserprobe oder unter www.wasserqualitaet.ch abgerufen werden.